Auflassungsvormerkung
Was bedeutet Auflassungsvormerkung?
Eine Maßnahme zur Sicherung des schuldrechtlichen Anspruchs für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und wird im Grundbuch in Abteilung II festgehalten. Sie dient zum Schutz der zukünftigen Eigentümer, denn dadurch kann der Verkäufer das Grundstück nicht an weitere Personen verkaufen oder grundpfandrechtlich belasten.
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