Negativbescheinigung

Negativbescheinigung

Baufinanzierung-Lexikon

Was bedeutet Negativbescheinigung?

Die gemeinden haben i.d.R. an allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht, welches nicht ins Grundbuch eingetragen werden muss. Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass kein Vorkaufsrecht besteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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