Nichtabnahmeentschädigung

Nichtabnahmeentschädigung

Baufinanzierung-Lexikon

Was bedeutet Nichtabnahmeentschädigung?

Wird ein vom Kreditgeber zugesagtes Darlehen nicht oder nicht vollständig abgerufen, entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust, werlcher durch die Nichtabnahmeentschädigung beglichen werden muss.

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