Nießbrauch

Nießbrauch

Baufinanzierung-Lexikon

Was bedeutet Nießbrauch?

Eine Belastungsform, welche in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen wird. Das Nießbrauchrecht berechtigt derjenigen Person aus der Immobilie Nutzungen zu erhalten.

Sichern Sie sich die besten Zinsen!

Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung

Vergleichen lohnt Sich!
Günstige Zinsen sichern
Schnelle Rückmeldung
Persönlicher Ansprechpartner

In nur einer Minute!

Start | Baufinanzierung | Baufinanzierung Lexikon | Nießbrauch